Du schilderst deinen Fall und lädst Unterlagen hoch (2 Minuten).
Wir analysieren deine Situation und geben dir eine klare Einschätzung.
Du weißt genau, was zu tun ist.
Ich habe den Ablehnungsgrund nicht verstanden. Nach eurer Prüfung hatte ich endlich Klarheit wie es weitergeht.
Die Bearbeitung hat sich monatelang gezogen. 2 Wochen nachdem ihr übernommen habt wurde der Schaden doch reguliert.
Meine Versicherung hat meinen Haftpflichtschaden abgelehnt. Nach der Prüfung wusste ich, dass ich einen Anwalt brauche.
Insurfix ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Fokus auf Schadenfälle. Wir unterstützen Versicherte dabei, Entscheidungen ihrer Versicherung besser zu verstehen und ihren Schadenfall strukturiert erneut prüfen zu lassen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Betroffene im oft komplexen Austausch mit der Versicherung zu begleiten.
Insurfix arbeitet als unabhängiger Versicherungsmakler. Wenn wir Sie im Schadenfall unterstützen und Sie sich dafür entscheiden, dass wir Ihren Versicherungsvertrag betreuen, wird Ihr Vertrag in unseren Bestand übertragen. Für die laufende Betreuung erhalten wir vom Versicherer eine sogenannte Bestandsprovision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Prüfung und Unterstützung im Schadenfall ist für Sie daher kostenlos.
Sie reichen Ihren Schadenfall zunächst online über unser Formular ein oder vereinbaren einen Termin mit uns. Anschließend prüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen und verschaffen uns einen ersten Überblick über den Fall. Dabei analysieren wir auch die Begründung Ihrer Versicherung und prüfen, ob die Entscheidung fachlich nachvollziehbar ist. Auf dieser Grundlage schätzen wir ein, ob und wie Ihre Ansprüche weiterverfolgt werden können. Wenn eine Unterstützung sinnvoll ist, begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten und bleiben bis zur Entscheidung Ihrer Versicherung an Ihrer Seite.
Insurfix unterstützt insbesondere bei Streitigkeiten mit der Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und weiteren Sachversicherungen. Voraussetzung ist, dass bereits eine Ablehnung oder Leistungskürzung vorliegt und diese überprüft werden soll.
Nicht jede Versicherungsablehnung erfordert unmittelbar juristische Schritte. In vielen Fällen kann eine strukturierte außergerichtliche Prüfung bereits Klarheit schaffen. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein, erfolgt diese bei Bedarf über spezialisierte Partnerkanzleien. Dadurch bleibt der Prozess zunächst außergerichtlich, mit der Option einer weiteren Eskalation.
Lehnt die Wohngebäudeversicherung die Regulierung ab, betrifft dies in der Regel Schäden am Gebäude selbst, etwa an Wänden, Decken, Böden oder fest verbauten Bestandteilen. Besonders bei Wasserschäden kommt es häufig zu Streit darüber, ob ein versicherter Leitungswasserschaden oder ein ausgeschlossener Elementarschaden vorliegt. Auch Kürzungen der Reparaturkosten oder eine verzögerte Regulierung führen regelmäßig zu Konflikten. Entscheidend ist, ob die Ablehnungsbegründung mit den vertraglichen Versicherungsbedingungen übereinstimmt.
Zahlt die Hausratversicherung nicht, betrifft dies meist Schäden an beweglichem Eigentum wie Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung. Häufige Streitpunkte sind die Bewertung des Schadenumfangs, der Vorwurf einer Unterversicherung oder die Einordnung der Schadenursache. Auch fehlende Nachweise können eine Regulierung verzögern. Maßgeblich ist, ob die vertraglichen Voraussetzungen für eine Leistung tatsächlich nicht erfüllt sind.
Lehnt eine Haftpflichtversicherung die Regulierung ab, wird häufig bestritten, dass überhaupt eine Haftung besteht. In anderen Fällen wird die Schadenshöhe infrage gestellt oder eine Mitschuld angenommen. Gerade bei Wasserschäden in Mietwohnungen oder bei Schäden durch Dritte entstehen hier komplexe Abgrenzungsfragen. Entscheidend ist, ob die Haftung nach den vertraglichen Bedingungen und den tatsächlichen Umständen korrekt bewertet wurde.
Lehnt eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ab, wird häufig argumentiert, dass keine ausreichende Berufsunfähigkeit vorliegt oder medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt seien. In solchen Fällen ist eine genaue Prüfung der medizinischen Unterlagen und der Vertragsdefinitionen entscheidend. Die Frage, ob die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigt ist, hängt stark vom individuellen Vertrag und der konkreten Situation ab.
Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage, wird oft argumentiert, dass kein versichertes Risiko vorliegt oder ein Ausschluss greift. Auch Wartezeiten oder fehlende Erfolgsaussichten werden als Begründung herangezogen. Entscheidend ist, ob die Ablehnung der Rechtsschutzversicherung mit den vereinbarten Vertragsbedingungen vereinbar ist.
Lehnt eine Kfz-Versicherung die Regulierung ab, betrifft dies entweder die Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Streit entsteht häufig über den Unfallhergang, die Schadenhöhe oder den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Auch hier ist maßgeblich, ob die vertragliche Grundlage und die Einordnung des Versicherers korrekt sind.